Zeitschriften-Autor*innen

Verfremdung personenbezogener Daten

Eine Gruppe junger Menschen in blauen Kasacks lernen gemeinsam an Laptop, Tablet und mit Büchern. Man sieht sie von oben.

Was ich als Autor*in im Umgang mit personenbezogenen Daten wissen muss

Reale Personen (z. B. Patienten, Mitglieder von Selbsthilfegruppen) haben einen Anspruch darauf, dass sie im Bericht nicht erkennbar dargestellt werden, es sei denn sie haben einer erkennbaren Darstellung ihrer Person ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Daher müssen eingereichte Texte und alle zugehörigen Manuskript-Bestandteile stets frei von personenbezogenen Daten Dritter sein. Dies gilt für alle Rubriken, bei welchen reale personenbezogene Daten nicht relevant sind: z.B. Fallbeispiele, Berichte über fiktive oder real existierende Patienten, Krankheitsverläufe etc.