Förderung für Pflegeschulen, Pflegeausbildung und digitale Gesundheitsfachschulen

Der DigitalPakt 2.0 schafft neue Perspektiven für die Weiterentwicklung digitaler Bildung an Schulen. Neben Infrastruktur und Ausstattung rücken dabei auch digitale Inhalte, Lernplattformen und praxisnahe Anwendungen stärker in den Fokus.
Thieme unterstützt Schulen, Lehrkräfte und Schulträger mit digitalen Lösungen, die Wissen zugänglich machen und moderne Lehr- und Lernprozesse fördern. Diese Seite bietet einen allgemeinen Einstieg in das Thema und zeigt, welche Rolle die Angebote von Thieme im Kontext des DigitalPakts 2.0 spielen können. Details zu einzelnen Produkten und deren Einsatzmöglichkeiten finden Sie auf den jeweiligen Produktseiten.
Der Digitalpakt 2.0 ist eine Initiative, mit der Bund und Länder die Digitalisierung von Schulen und Bildungseinrichtungen fördern wollen. Dafür stellen sie von 2026 bis 2030 insgesamt 5 Milliarden Euro bereit. Geförderte Maßnahmen können bis zum Jahr 2032 abgeschlossen werden. Der Digitalpakt 2.0 knüpft an den Digitalpakt Schule an und erweitert den Förderrahmen. Neu ist, dass neben technischer Ausstattung ausdrücklich auch Bildungssoftware, digitale Lernumgebungen und professioneller technischer Support gefördert werden können.
Für Gesundheitsfachschulen und Pflegeschulen kann der Digitalpakt 2.0 Fördermöglichkeit für digitale Infrastruktur, Bildungssoftware und professionellen technischen Support eröffnen. So können diese Einrichtungen den Rahmen für eine Stärkung digitaler Kompetenzen in der Ausbildung schaffen.
Konkret fördern lässt sich:
- Digitale Infrastruktur: WLAN & Netzwerk-Technik, IT-Ausstattung, digitale Klassenräume
- Digitale Medien und Bildungssoftware: Lernsoftware, E-Learning, digitale Lernplattformen
- Schul- und Unterrichtsentwicklung: digitale Lehrkonzepte, Smart Schooling, curriculare Einbindung digitaler Angebote
- Technischer Support: Fortbildung, IT-Administration, Unterstützung beim digitalen Unterricht
Für Gesundheitsfachschulen erweitert der Digitalpakt 2.0 damit die Fördermöglichkeit gegenüber dem Digitalpakt Schule, da nun neben Technik auch digitale Lehrinhalte, digitale Medien, Lernsoftware und Supportstrukturen förderfähig werden. Ausschlaggebend sind hier die jeweilige Landesrichtlinie.
Der genaue Antragsweg richtet sich nach der jeweiligen Förderrichtlinie, die jedes Bundesland einzeln festlegt. Von der Förderrichtlinie hängt ab, ob die Schule selbst, der Schulträger oder der Träger der Einrichtung den Antrag stellen muss.
Vorab sollten Schulen, den digitalen Bedarf fachlich und pädagogisch klären: Welche Infrastruktur, Lernsoftware Pflege, digitalen Lernmedien, VR-Lösungen, E-Learning-Angebote oder Smart-Schooling-Konzepte werden benötigt? Entscheidend für die Antragspraxis bleibt der Bezug zu Unterricht, Curriculum, Ausbildungsqualität, Lehrkräfteentlastung und selbstständigem Lernen.
Die Umsetzung des Digitalpakt 2.0 erfolgt über die Länder. Der Bund stellt einen rechtlichen Rahmen und einen Teil der Finanzhilfen bereit; die Länder regeln Umsetzung, Verfahren und Förderrichtlinien. Deshalb können Antragsberechtigung, Fristen, Nachweise, Fördergegenstände und Zuständigkeiten je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen.
Baden-Württemberg
Förderrichtlinie: noch nicht veröffentlicht.
Weitere Informationen: Kultusministerium Baden-Württemberg – DigitalPakt Schule 1 und 2: https://km.baden-wuerttemberg.de/de/schule/digitalisierung/digitalpakt-schule-1-und-2
Bayern:
Förderrichtlinie: noch nicht veröffentlicht.
Weitere Informationen: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus – Förderprogramme zur Digitalisierung: https://www.km.bayern.de/gestalten/foerderprogramme/digitalisierung
Berlin
Förderrichtlinie: noch nicht veröffentlicht.
Weitere Informationen: Senatskanzlei Berlin – Senatsbeschluss zur Umsetzung des Digitalpakt 2.0: https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2026/pressemitteilung.1644084.php
Brandenburg
Förderrichtlinie: noch nicht veröffentlicht.
Weitere Informationen: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg – Strategien zur Digitalisierung: https://mbjs.brandenburg.de/bildung/schule-in-der-digitalen-welt/strategien-zur-digitalisierung.html
Bremen
Förderrichtlinie: noch nicht veröffentlicht.
Weitere Informationen: Senatspressestelle Bremen – Weitere Mittel für digitale Bildung: https://www.senatspressestelle.bremen.de/pressemitteilungen/weitere-25-millionen-euro-fuer-digitale-bildung-in-bremen-479068
Hamburg
Förderrichtlinie: noch nicht veröffentlicht.
Weitere Informationen: Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung Hamburg – Digitalpakt 2.0: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bsfb/veroeffentlichungen/pressemeldungen/digitalisierung-von-schulen-bund-und-laender-einig-ueber-den-digitalpakt-2-0-1129690
Hessen
Förderrichtlinie: noch nicht veröffentlicht.
Weitere Informationen: Digitale Schule Hessen – Landesprogramm: https://digitale-schule.hessen.de
Mecklenburg-Vorpommern
Förderrichtlinie: noch nicht veröffentlicht.
Weitere Informationen: Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern – Einigung zum Digitalpakt 2.0: https://www.bildung-mv.de/aktuelles/einigung-digitalpakt-zwei-punkt-null
Niedersachsen
Förderrichtlinie: noch nicht veröffentlicht.
Weitere Informationen: Niedersächsisches Kultusministerium – Digitalpakt 2.0: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/bund-und-lander-einigen-sich-auf-digitalpakt-2-0-kultusministerin-hamburg-mit-dem-digitalpakt-2-0-sorgen-wir-fur-einen-weiteren-deutlichen-ausbau-der-digitalen-infrastruktur-und-nutzen-digitale-instrumente-fur-gute-bildung-247457.html
Nordrhein-Westfalen
Förderrichtlinie: noch nicht veröffentlicht.
Weitere Informationen: Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen – DigitalPakt und Digitalpakt 2.0: https://www.schulministerium.nrw/digitalpakt-und-digitalpakt-20
Rheinland-Pfalz
Förderrichtlinie: noch nicht veröffentlicht.
Weitere Informationen: Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz – Einigung zum Digitalpakt 2.0: https://bm.rlp.de/service/pressemitteilungen/detail/einigung-zum-digitalpakt-20-bildungsminister-sven-teuber-wir-machen-junge-menschen-kompetent-fuer-die-welt-von-heute-und-morgen
Saarland:
Förderrichtlinie: noch nicht veröffentlicht.
Weitere Informationen: Ministerium für Bildung und Kultur Saarland – Digitalpakt 2.0: https://www.saarland.de/mbk/DE/aktuelles/medieninformationen/2025/12/251218-pm-digitalpakt
Sachsen:
Förderrichtlinie: noch nicht veröffentlicht.
Weitere Informationen: Sachsen Digital – Maßnahme DigitalPakt Schule 2.0: https://www.digitales.sachsen.de/massnahme-digitalpakt-schule-2-0-in-sachsen-6081.html
Sachsen-Anhalt
Förderrichtlinie: noch nicht veröffentlicht.
Weitere Informationen: Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt – Digitalpakt 2.0: https://mb.sachsen-anhalt.de/details/bund-und-laender-einig-ueber-den-digitalpakt-20
Schleswig-Holstein
Förderrichtlinie: noch nicht veröffentlicht.
Weitere Informationen: Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Schleswig-Holstein – FAQ zum Digitalpakt 2.0: https://dpakt2faq.schleswig-holstein.de
Thüringen
Förderrichtlinie: noch nicht veröffentlicht.
Weitere Informationen: Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur – Handout zum Digitalpakt 2.0: https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2026/Handout_Digitalpakt_2.0_-_Die_Zukunft_der_Thueringer_Schulen.pdf